Bescheinigungen - Beglaubigungen - Sperrungen
Bescheinigungen
Sie werden außerhalb Ihrer Kirchengemeinde Pate und brauchen einen Patenschein?
Wenden Sie sich an Kirche-vor-Ort. Sie können den Patenschein, mit dem Sie Ihre Kirchenmitgliedschaft nachweisen, in der Regel noch am selben Tag abholen.
Werden Sie innerhalb unserer Region (aber außerhalb Ihrer Kirchengemeinde) Pate, geht das sogar auf dem kleinen Dienstweg. Das heißt, Ihr Patenschein wird dem jeweiligen Kollegen einfach ins Fach gelegt. Sie sparen sich so den Weg zu Kirche-vor-Ort.
Sie wollen außerhalb Ihrer Kirchengemeinde ein Kind taufen lassen, heiraten oder einen Angehörigen außerhalb seiner Kirchengemeinde beerdigen lassen?
Dazu braucht der Pfarrer, der die Amtshandlung ausführen soll, ein sogenanntes Dimissoriale (=Entlassschein; vergleichbar einer Überweisung vom Hausarzt). Es ist der amtliche Nachweis dafür, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche sind und dass keine schwerwiegenden seelsorgerlichen Bedenken gegen die Ausführung der Amtshandlung bestehen.
Außerdem weiß so das dortige Pfarrbüro, wohin es die vollzogene Amtshandlung melden soll, - für die Dokumentation im Kirchenbuch der Heimatgemeinde.
Zwischen den evangelischen Kirchengemeinden des Oberen Edertals geht auch das auf dem kleinen Dienstweg.
Patenscheine und Dimissoriale sind kostenlos.
Beglaubigungen und Beurkundungen
Sie brauchen eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde oder eines Zeugnisses, weil Sie sich z.B. bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben wollen?
Dazu wenden Sie sich an Kirche-vor-Ort. Sie erstellen Ihnen auch gerne (gegen einen kleinen Unkostenbeitrag für die Kopie) die Duplikate.
Bitte beachten Sie, dass bei uns nur die Pfarrer eine Beglaubigung siegeln dürfen. Deshalb kann es ein paar Tage dauern, bis Sie die Beglaubigungen erhalten können. Wenn es sehr dringend ist, wenden Sie sich deshalb besser an Ihren zuständigen Ortspfarrer.
Beglaubigungen sind bei uns kostenlos, eine Spende wird aber gerne entgegengenommen.
Sie brauchen eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde oder eines Zeugnisses für andere als kirchliche Zwecke?
Das Verfahren ist dasselbe wie im Abschnitt vorher und auch dann kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass leider nicht mehr alle Institutionen pfarramtliche Beglaubigungen akzeptieren. Insbesondere staatliche Institutionen (außer Schulen und Hochschulen) erkennen pfarramtliche Beglaubigungen nur selten an.
Es kann also sein, dass Sie gegebenenfalls nachträglich doch bei Ihrem kommunalen Bürgerbüro kostenpflichtige Beglaubigungen erstellen lassen müssen.
Beglaubigungen, die den Status einer notariellen Beglaubigung haben, sind bei Kirche-vor Ort natürlich ausgeschlossen. Dazu müssen Sie einen Notar aufsuchen.
Lebensbescheinigungen
Sie brauchen eine Lebensbescheinigung für Krankenkasse, Versicherung oder Rententräger?
Diese dürfen in der Regel von den Pfarrern unterzeichnet werden. Dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Ortspfarrer, denn dieser muss ja amtlich bestätigen, dass ihm die aufgeführte Person als lebend bekannt ist.
Gemeindebriefe
Sie möchten weder in der Tageszeitung noch im Gemeindebrief stehen, wenn Sie Geburtstag haben?
Dazu müssen Sie sich zuerst mit dem Bürgerbüro Ihrer Kommune in Verbindung setzen und sich sperren lassen. Sind Sie dort gesperrt, sind Sie auch automatisch in den Geburtstagslisten Ihrer Kirchengemeinde gesperrt.
Da das im Datentransfer der Kommune zur Kirche nicht immer klappt, wäre es dennoch sinnvoll, Ihren Wunsch nach Sperrung auch einmalig bei Kirche-vor-Ort zu melden.
Sie möchten nicht in der Tageszeitung, aber doch im Gemeindebrief stehen, wenn Sie Geburtstag haben?
Dazu setzen Sie sich zuerst mit dem Bürgerbüro Ihrer Kommune in Verbindung und lassen sich sperren. Danach kontaktieren Sie Kirche-vor-Ort und lassen sich in den kirchlichen Datenbanken wieder freischalten. Auch das klappt nicht immer. Deshalb sehen Sie uns nach, wenn mal etwas schief läuft.
Sie möchten keinen Gemeindebrief oder keinen Geburtstagsgruß oder keinen Besuch des Pfarrers?
Dann können Sie über Kirche-vor-Ort entsprechende Vermerke vornehmen lassen.
Da die Gemeindebriefe meist von den Konfirmanden ausgeteilt werden, geben wir jedoch keine Garantie, dass nicht doch einer in Ihrem Briefkasten landet. In diesem Fall bitten wir Sie freundlich, ihn einfach zu vernichten.