Navigation überspringen
Kirche vor Ort Oberes Edertal

Ringstr. 5  |  35108 Allendorf / Eder
Tel.: 06452 - 9390304  |  Mail:

 
  • Start
  • Das Projekt
  • Aktuelles
  • Service
  • Leben & mehr
  • Gemeinden
  • Intranet
  •  
  • Nachrichten
  • Veranstaltungen
  • Fotos
  • Galerie
  •  
  •  
  • Wer wofür?
  • Für Gemeindeglieder
    •  
    • An- & Abmeldungen
    • Dokumentationen
    • Kirchenbücher
    • Beratung
    • Info- & Büchertisch
    •  
  • Für KiTa & KiGa
    •  
    • An- & Abmeldung
    • Für Kommunen
    • Für Mitarbeiter
    •  
  • Ehrenamtliche
    •  
    • Bürokratie
    • Workshops & Kurse
    • Ehrenamtsbörse
    •  
  • Diakoniestation
  • Downloads
  •  
  •  
  • Pfarrer
  • Ihr Weg zu uns
  • Gottesdienst
    •  
    • Gottesdienstformen
    • Prädikantendienste
    • Geistliche Begleitung
    •  
  • Seelsorge
    •  
    • Lebensereignisse
    • Trauergruppen
    • Kinder & Jugendliche
    • Schule
    • Altenheim & Klinik
    • Notfallseelsorge
    •  
  • Diakonische Beratung
    •  
    • Beratung
    •  
  • Diakoniestation
  • Kinder- & Jugendarbeit
    •  
    • Kindergärten
    • Kigo
    • Konfirmanden
    • Schule
    •  
  • Erwachsenenbildung
    •  
    • Frauenkreise
    • Glaubenskurse
    • Reisen & Sonstiges
    •  
  • Tansania
  • Kirchenmusik
    •  
    • Veranstaltungen
    • Orgelausbildung
    •  
  • Lebenshaus Osterfeld
  •  
  •  
  • OEE-Adressen
  • Allendorf
  • Battenberg
  • Battenfeld
  • Bromskirchen
  • Dexbach
  • Dodenau
  • Frohnhausen
  • Hatzfeld
  • Laisa
  • Regionale Nachbarn
  • Zugehörigkeiten
  •  
 
Schriftgrad:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 

Facebook

 

Twitter

Kontakt
 

Kirche-vor-Ort

Regionales Kirchenbüro 

Ringstraße 5

35108 Allendorf/Eder

 

06452 - 9390304
06452 - 9310714
E-Mail

 

Öffnungszeiten:

Mo - Do 8.30 - 12.30 Uhr

Di & Do 13.30 - 17.00 Uhr

Fr geschlossen

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
Nachrichten
 
Gedenken für die Corona-Toten

17.04.2021

 
Kleiner Osterpaziergang bei Sonnenaufgang an Ostermontag

04.04.2021

 
Gründonnerstag-Ölbergandacht

30.03.2021

 
Gründonnerstag-Agape im Familienkreis

30.03.2021

 
[ mehr ]
 
 
 
     +++   Derzeit sind keine Einträge vorhanden.  +++     
     +++   Derzeit sind keine Einträge vorhanden.  +++     
  1. Start
  2. Service
  3. Für Gemeindeglieder
  4. An- & Abmeldungen
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Eintritt & Umgemeindung

Sie möchten (wieder) in die Kirche eintreten oder in die evangelische Kirche übertreten?

Bei Kirche-vor-Ort können Sie ohne großen Aufwand und relativ formlos (wieder) in die Kirche eintreten. Was dazu nötig ist, erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern.

 

Je nachdem, ob sie ausgetreten waren und wieder eintreten wollen, ob sie aus einer anderen Konfession wechseln wollen oder gerade erst entschieden haben, Christ zu werden, sind die Erfordernisse zur (Wieder)Aufnahme unterschiedlich.

 

Auf jeden Fall fänden wir es schön, wenn Sie Kontakt zu einem der Pfarrer aufnähmen. Dieser würde Sie gerne kennen lernen, Ihre Entscheidung seelsorgerlich begleiten oder Ihnen anbieten, Sie in einem Gottesdienst aufzunehmen und der Gemeinde als neuen Bruder oder neue Schwester in Christo vorzustellen. Er kann Ihnen auch Kontakte innerhalb der Gemeinde vermitteln.

 

Der Wiedereintritt oder Kircheneintritt ist kostenlos.

 

Sofern Sie lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind, kostet jedoch die Mitgliedschaft (in der EKHN derzeit 9% auf Lohn- oder Einkommenssteuer). Informationen zur Kirchensteuer finden Sie hier.

 

Sie möchten als Erwachsener neues Kirchenmitglied werden und sich taufen lassen?

Wir freuen uns über jeden, der sich im Erwachsenenalter zu diesem Schritt entscheidet. In unserer volkskirchlichen Struktur sind Erwachsenentaufen noch eher selten. Die allermeisten unserer Mitglieder wurden als Säugling oder Kleinkind getauft. Deshalb ist eine Erwachsenentaufe für uns immer auch etwas Besonderes.
Was dazu konkret nötig ist, erklärt man Ihnen gerne bei Kirche-vor-Ort.

 

Vorab sollten Sie wissen:

Christ und Kirchenmitglied wird man durch das Bekenntnis zum dreieinigen Gott und die Taufe. Beides ist Bedingung für einen Eintritt. Ungetaufte können kein Kirchenmitglied sein.

 

Um das Bekenntnis bei der Taufe bewusst ablegen zu können, soll der Taufe eine mehrstündige Unterweisung oder Unterricht durch einen Beauftragten der Kirche erfolgen (bei Kindern ist das Aufgabe von Eltern und Paten und wird durch Religions- und Konfirmandenunterricht begleitet).

 

In der Regel werden Pfarrer und Kirchenvorsteher Sie bei Ihrem Einstieg in den christlichen Glauben an die Hand nehmen und sich als Ihre Mentoren zur Verfügung stellen. Wir freuen uns darauf und sind sehr an einem Dialog zwischen Erwachsenen über Glaubensfragen interessiert!

 

Natürlich können Sie sich auch einen eigenen Mentor/Paten bestimmen, der allerdings im christlichen Glauben und christlicher Spiritualität erfahren sein sollte und der Sie in Rücksprache mit dem Pfarrer auf Ihrem Weg in die Kirche anleitet.

Auch ohne getauft und Kirchenmitglied zu sein, sind Sie bei fast allen Veranstaltungen der Kirchengemeinden eingeladen. Lediglich vom Heiligen Abendmahl sind Ungetaufte ausgeschlossen.


Sie möchten aus der Kirche austreten?

Das geht bei Kirche-vor-Ort nicht!

Das ist seit 1. März 2017 in Ihrer Kommunal-Verwaltung möglich. Die Verwaltungen erheben eine Gebühr von 30,-€ dafür.

In jedem Fall bedauern wir, dass Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Wir bieten Ihnen trotz Ihres Entschlusses weiterhin das Gespräch und seelsorgerische Begleitung an, heißen Sie im Gottesdienst willkommen und laden Sie zu unseren Veranstaltungen ein. Auch für Sie bleibt Kirche-vor-Ort eine Anlaufstelle.


Sie ziehen um, z.B. in ein Seniorenheim oder an den Studienort, möchten aber gerne Mitglied Ihrer Heimat-Kirchengemeinde bleiben?

Sind Sie Kirchenmitglied, werden Sie nach einem Umzug mit der Anmeldung am neuen Wohnort automatisch Mitglied der dortigen Kirchengemeinde. Nicht immer ist das gewünscht, weil man selbst der alten Kirchengemeinde stark verbunden ist oder weiß, dass man nur vorrübergehend an dem neuen Wohnort bleiben wird. In dem Fall können Sie einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Dazu müssen Sie lediglich ein Antragsformular ausfüllen und unterschreiben. Bei Kirche-vor-Ort hilft man Ihnen gerne weiter.


Behalten Sie im Heimatort einen Zweitwohnsitz, können Sie bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt entscheiden, wo Sie künftig kirchlich verortet werden wollen. Lediglich ein Häkchen ist dazu nötig. Dieses kann auch formlos vom Einwohnermeldeamt Ihres Erstwohnsitzes geändert werden.

 

Gerade bei Senioren, die in ein Seniorenheim umziehen, begrüßen wir eine Umgemeindung in die Heimatgemeinde. Erfolgt diese nicht, verschwinden langjährige Gemeindeglieder aus unserer Mitgliederliste, erhalten keinen Gemeindebrief, keinen Geburtstagsgruß und keinen Besuch von ihrer Kirchengemeinde mehr. In großen Gemeinden fällt das dann erst auf, wenn ein Sterbefall gemeldet wird.

 

Für Ihre Heimatgemeinde hat die Umgemeindung zurück außerdem den Vorteil, dass diese dann die Pro-Kopf-Zuweisung der Landeskirche erhält, mit der sie z.B. den Gemeindebrief und den Geburtstagsgruß finanziert.

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Hessen vernetzt
Startseite   |   Login   |   Impressum/Datenschutz   |   Intranet   |   Hinweise